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Hohe Kompetenz als Fachanwalt für Familienrecht seit 2005

Seit 2005 bin ich als Fachanwalt für Familienrecht im Raum Höxter tätig. Mein Bestreben ist es, meinen Klienten ein vertrauensvoller Partner zu sein. Ich achte als Rechtsanwalt, dass Schaden von Ihnen abgewendet wird. Für mich steht Ihr Recht im Vordergrund.

Meine Leistungen als Fachanwalt für Familienrecht im Landkreis Höxter:

  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge
    - für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Vollmachten
    - für den Pflege- und Betreuungsfall
  • Ehescheidung und Scheidungsfolgen
    - Trennungsvereinbarungen
    - Konfliktbetreuung / Mediation
    - Scheidungsvertretung
  • Zugewinnausgleich
  • Auseinandersetzung von Miteigentum
    - an Grundstücken und Eigentumswohnungen
  • Unterhaltsfragen
    - Vorfragen der Einkommensermittlung und Vermögensverwertung
    - Trennungsunterhalt
    - nachehelicher Ehegattenunterhalt
    - Kindesunterhalt
    - unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche
  • Sorge- und Umgangsrecht
    - Durchsetzung des Sorgerechts für Ihre Kinder
    - Erarbeitung von Umgangsregelungen für gemeinsame Kinder
    - Aufenthaltsbestimmungsrechts für Kinder

Damit Sie nicht vor einem Scherbenhaufen stehen!

Eine Trennung oder Scheidung ist immer eine Ausnahmesituation im Leben, in der es nicht leicht fällt, vernünftig zu handeln und die Emotionen im Griff zu halten.

Durch meine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht kann ich Sie in Scheidungsangelegenheiten bestens unterstützen.


Ich weiß, wie Sie zu Ihrem Recht kommen! Ich ermittele zunächst in ausführlichen Ge- sprächen Ihre besondere Situation, die für Ihre Ansprüche maßgeblich ist und entwickele daraus in Abstimmung mit Ihnen die richtige Strategie zur weiteren Gestaltung der Tren- nungssituation, des Scheidungsverfahrens und aller Folgesachen.

Eine angemessene Unterhaltsregelung ist oftmals eine nicht einfache Aufgabe, bei der Sie meine Unterstützung als Ihr Rechtsanwalt in der Region Höxter suchen sollten. In Unter- haltsstreitigkeiten wird häufig versucht, die Unterhaltsansprüche der anderen Partei zu minimieren, indem Einkommen verschwiegen oder durch nicht unterhaltsrechtlich anrechenbare Kosten reduziert wird.

Weiterhin wird die Leistung oder Nichtleistung des Unterhaltes häufig als Druckmittel benutzt, um weitere anstehende Vereinbarungen zu erzwingen.

In Beverungen und Umgebung stehe ich Ihnen als Anwalt zur Seite, um mit Ihnen Ihre Unterhaltsansprüche oder -verpflichtungen gemäß Ihrer individuellen Situation angemes- sen zu gestalten. Die außergerichtliche Auseinandersetzung und Einigung mit ihrem ehe- maligen Lebenspartner sind dabei der erste Schritt. Sollte auf dieser Basis ein an- gemessener Ausgleich mit Ihrem ehemaligen Partner nicht möglich sein, vertrete ich Sie in den nötigen gerichtlichen Verfahren als Ihr Fachanwalt von den Familiengerichten in Deutschland.

Nehmen Sie sich Zeit für ein persönliches Erstgespräch. Tel. (05273) 36 70 74
Ihr Volker Kreikenbaum Rechtsanwalt für Höxter und Umgebung

Jedes Kind hat ein Recht auf seine Mutter und seinen Vater!

Mit dem Kindschafts-Rechtsreformgesetz vom 1.Juli 1998 wurde neben dem Sorge- recht auch das Umgangsrecht geändert. Der Gesetzgeber wollte darauf hinweisen, dass der Umgang nicht so sehr ein Recht (und eine Pflicht) der Eltern ist, sondern vielmehr ein Recht des Kindes auf Wahrung und Förderung seiner Entwicklungschancen.


Auch nach einer Trennung und Scheidung soll der Kontakt zu den Personen aufrechter- halten und gefördert werden, die dem Kind besonders nahe stehen. Soweit wie möglich sollen ihm seine gewachsenen familiären Beziehungen erhalten bleiben.

Kinder haben das Recht auf beide Eltern, und sie brauchen auch beide! Als Eltern sind Sie sogar verpflichtet, den Umgang mit diesen Personen zu ermöglichen und zu unterstützen.

Deshalb klären wir gemeinsam im Beratungsgespräch folgende Fragen:

  • Wer hat ein Recht auf Umgang?
  • Was sollte bei Umgangsregelungen berücksichtigt werden?
  • Gibt es eine altersgemäße Orientierungshilfe
    bezüglich der Umgangsregelung?
  • Was tun, wenn es nur Schwierigkeiten
    bei der Ausübung des Umgangsrechts gibt?
  • Was ist zu berücksichtigen, wenn ein neuer Partner ins Spiel kommt?
  • Was geschieht, wenn Sie sich als Eltern
    bezüglich des Sorge- und Umgangsrechts nicht einigen können?
  • Welche Aufgabe hat das Jugendamt bei Trennung und Scheidung?

Wenn eine einvernehmliche Regelung am Willen der Gegenpartei scheitert, betreue ich Sie als Ihr Rechtsanwalt für Beverungen/Höxter und der Region in der dann gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen.

Vertrauen Sie deshalb in Sorgerechtsfällen zum Wohle Ihres Kindes auf mich!

Vereinbaren Sie einen Termin zu einem persönlichen Beratungsgespräch.
Tel. (05273) 36 70 74. Ihr Volker Kreikenbaum Rechtsanwalt für Höxter und Umgebung

Erbrecht und Vermögensnachfolge:

Ich biete Ihnen einen umfangreichen Leistungskatalog an

  • Gestaltung von Testamenten, letztwilligen Verfügungen,
    vorweggenommenen Erbfolgen und Schenkungen
  • Ausschöpfung erbschaftssteuerlicher und schenkungssteuerlicher
    Gestaltungsspielräume
  • Beratung bei Ehe- und Erbverträgen
  • Informationen bei der Unternehmensnachfolge
  • Beratung bei der Vermögensnachfolgeplanung für Privatvermögen
  • Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Sicherung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Wahrnehmung von Testamentsvollstreckungen und Nachlassverwaltungen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Gerichtliche Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche

...und vieles mehr.

Sprechen Sie einen Termin mit meinen Rechtsanwaltsfachangestellten ab.
Telefon (0 52 73) 36 70 74
Ihr Volker Kreikenbaum Rechtsanwalt für Höxter und Umgebung

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Rechtsanwalt Volker Kreikenbaum

Lange Straße 27-31
37688 Beverungen

Tel.: 05273-367074
Fax.: 05273-367075
Mail: [email protected]