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Hohe Transparenz der GebührenSeit dem 1. Juli 2004 regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Gebüh- ren, die ein in Deutschland niedergelassener Rechtsanwalt für seine Tätigkeit erheben darf. Soweit zunächst lediglich eine erste Ein- schätzung der Angelegenheit durch den Rechtsanwalt erfolgen soll, bietet das RVG die Möglichkeit, eine sogenannte Erstbera- tung durchzuführen. Hierdurch fallen - je nach Streitwert - Kosten in Höhe von maximal Euro 190,00 (zzgl. MwSt.) an. Diese Kosten werden selbstverständlich bei einer Fortführung der Angelegenheit ange- rechnet. Die Gebühren für bestimmte Tätigkeiten werden durch Gebührentabellen festgelegt. Sie richten sich nach dem Gegenstandswert, dem Streitwert oder nach gesetzlichen Gebüh- renrahmen wie z.B. im Sozial- oder Strafrecht. Entgegen der teilweise anzutreffenden Meinung vieler Betroffener entstehen Ihnen durch die Beauftragung eines Fachanwaltes keine höheren Kosten als durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ohne Fachanwaltsbe- zeichnung. Konkret heißt das: Wenn Sie mich als Ihren Rechtsanwalt aus Beverungen/ Höxter mit der Regelung Ihrer Angelegenheit beauftragen, dann sind sie von Anfang an auf einer finanziell rechtssicheren Seite. Im Einzelfall kann es jedoch für beide Seiten wirtschaftlich sinnvoller sein, eine Abrech- nung entsprechend dem zeitlichen Aufwand durch Vereinbarung eines Stundenhonorars bzw. einer festen Pauschale vorzunehmen. In jedem Fall informiere ich Sie vorab, welche Kosten auf Sie zukommen. Ich sorge dafür, dass Sie sofort Transparenz in Ihre Angelegenheit bekommen, sofort wissen, was, wann und wo passiert - auch mit Blick auf die Gebühren. Dafür garantiere ich als Ihr Rechtsanwalt Volker Kreikenbaum aus Höxter . |
Rechtsanwalt Volker Kreikenbaum
Lange Straße 27-31
37688 Beverungen
Tel.: 05273-367074
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