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Hilfe vom StaatIhr gutes Recht darf nicht abhängig von Ihrem Einkommen sein. Deshalb hat der Gesetz- geber Möglichkeiten geschaffen, Ihnen zu helfen. Auch in Beverungen/Höxter habe ich als Rechtsanwalt immer wieder Anfragen diesbezüglich. Auf dieser Seite habe ich kurz dargestellt, welche Möglichkeiten Sie besitzen. Zudem fin- den Sie Links zu Antragsformularen, die Sie sich bequem herunterladen können. Meine Mitarbeiter und ich helfen Ihnen gern weiter. Zuerst kommt die BeratungshilfeGegen eine geringe Gebühr in Höhe von zehn Euro, die direkt an den Anwalt zu zahlen sind, kann sich jeder Bürger rechtlichen Rat einholen. Das Beratungshilfegesetz beinhaltet sowohl die Möglichkeit einer Rechtsberatung wie auch einer Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens an. Erst dann, wenn dieses Verfahren keine Einigung bringt, und die Angelegenheit von einem Gericht behandelt werden muss, kommt für einkom- mensschwache Personen die Prozesskostenhilfe zum Zuge. Hilfe für einkommensschwache PersonenUnter bestimmten Voraussetzungen können einkommensschwache Personen eine finan- zielle Unterstützung zur Durchführung eines Gerichtsverfahrens gewährt werden. Eine Pro- zesskostenhilfe kommt in Verfahren vor dem Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozial- gerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen. Die Gerichtskostenhilfe trägt der Staat. Sie ist eine spezialgesetzlich geregelte Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege. Und sie dient nur dem einen Ziel: der Um- setzung der Rechtsschutzgleichheit. Gewinnt der Antragsteller den Prozess, dann muss die gegnerische Partei die Kosten über- nehmen. Falls der Antragsteller den Prozess verliert, trägt der Staat die Prozesskosten. |
Rechtsanwalt Volker Kreikenbaum
Lange Straße 27-31
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